Ab 2025 treten neue Regelungen im Rahmen der europäischen Biozidverordnung (EU-Verordnung Nr. 528/2012) in Kraft, die sowohl Hersteller als auch Verbraucher betreffen. Die Biozidverordnung 2025 ist Teil des EU-weiten „Green Deal“ und der „Zero Pollution“-Strategie. Ziel ist es, den Einsatz von Biozidprodukten – also Mitteln zur Schädlingsbekämpfung – sicherer, transparenter und umweltfreundlicher zu gestalten. Dabei geht es darum, Umweltgifte langfristig zu reduzieren. Auch bei Bioziden wird stärker auf Nachhaltigkeit, Transparenz und Schutz von Ökosystemen geachtet – ein Schritt in Richtung gesündere Lebensräume für alle.

Was ändert sich ab 2025?

  • Strengere Zulassungskriterien für Wirkstoffe: Nur noch gesundheitlich unbedenkliche und umweltverträgliche Substanzen dürfen verwendet werden.
  • Erweiterte Kennzeichnungspflichten: Produkte müssen klar auf Risiken und sachgerechte Anwendung hinweisen.
  • Einschränkungen für den Privatgebrauch: Einige Produkte dürfen künftig nur noch von geschultem Fachpersonal (z. B. Kammerjägern) eingesetzt werden.

Das bedeutet: Der Griff zum Insektenspray aus dem Supermarkt wird möglicherweise nicht mehr ohne Weiteres möglich sein – insbesondere bei besonders wirksamen oder giftigen Mitteln.

Selber machen oder Kammerjäger rufen?

Selbst aktiv werden – wann es sinnvoll ist:

  • Bei einzelnen Insekten (z. B. Fliegen, Spinnen, vereinzelten Ameisen)
  • Mit nicht-chemischen Mitteln wie Duftstoffen, Fallen oder Fliegengittern
  • Wenn kein größerer Befall oder gesundheitliches Risiko besteht

Besser den Profi holen – in diesen Fällen:

  • Bei massivem oder wiederkehrendem Befall (z. B. Bettwanzen, Schaben, Wespen)
  • Wenn nicht klar ist, womit man es zu tun hat
  • Wenn Biozidprodukte notwendig sind, die unter die neue Verordnung fallen

Wer Biozide falsch oder unbefugt einsetzt, riskiert mehr als nur Schäden: Es drohen rechtliche Konsequenzen – besonders für Vermieter oder Betriebe. Gesundheitsschäden bei Bewohnern oder Kunden können schnell zu teuren Haftungsfällen führen. Fachgerechte Schädlingsbekämpfung bietet daher auch rechtliche Sicherheit.

Warum die neue Regelung sinnvoll ist

Die Verschärfung der Biozidverordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Gesundheitsschutz. Viele Biozidprodukte enthalten Wirkstoffe, die nicht nur Schädlinge, sondern auch Mensch, Tier und Umwelt gefährden können. Durch die neuen Vorgaben wird sichergestellt, dass nur noch geprüfte, möglichst risikoarme Produkte verwendet werden. Davon profitieren alle: Verbraucher sind besser geschützt, die Umwelt wird geschont, und langfristig lässt sich die Entstehung von Resistenzen bei Insekten vermeiden. Wer sich an die neuen Regelungen hält, leistet einen aktiven Beitrag zu einer sichereren, gesünderen Umgebung.

Nicht immer sind chemische Mittel nötig. Oft helfen einfache Maßnahmen wie das Abdichten von Ritzen, der Einbau von Fliegengittern oder das Entfernen von Nahrungsquellen. Auch biologische Bekämpfungsmethoden – etwa Nützlinge wie Schlupfwespen gegen Motten – sind wirksam und umweltschonend. Prävention ist meist die beste Lösung.

Fazit

Die Biozidverordnung 2025 bringt mehr Verbraucherschutz und Umweltbewusstsein – schränkt aber auch die private Anwendung von Insektiziden ein. Für einfache Fälle reicht oft ein besonnener, natürlicher Umgang. Wer jedoch mit einem echten Schädlingsproblem konfrontiert ist, sollte auf Nummer sicher gehen und den Fachmann rufen – nicht nur wegen der neuen Regeln, sondern auch aus Gründen der Wirksamkeit und Sicherheit.

Schädlinge professionell und sicher entfernen lassen

Geben Sie die Beseitigung von Schädlingen in professionelle Hände und lassen Sie unliebsames Ungeziefer fachgerecht entfernen – vor allem, wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Biozid-Produkte Sie selbst einsetzen dürfen. Wir von Killfix Schädlingsbekämpfung achten auf wirksame und zugleich schonende Maßnahmen, die von IHK-geprüftem Fachpersonal durchgeführt werden.